Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil
aller Verträge oder Aufträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen mit unseren Kunden sind unwirksam, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.) Produktauswahl
2.1.) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.
2.2.) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.
2.3.) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website
anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der
Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte
zum Gesamtendpreis inklusive Mehrwertsteuer.
2.4.) Vor Versendung der Bestellung ermöglicht PRINTEAM dem Kunden, die
Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und
Menge sowie auf die grafische Richtigkeit, zu überprüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren.
3.) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht lt. KSchG
Jeder Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 1 Abs.1Z2 des
österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ist, kann seine
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn dem Kunden die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache
widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. PRINTEAM
Inh. Sahar YAVARI
Wiedner Hauptstraße 141 – 143
1050 Wien
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben.
Kann der Kunde PRINTEAM die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
muss er PRINTEAM insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der
Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der
über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Unter \"Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise\" versteht man
das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere Gefahr zurückzusenden.
Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 70,-- Euro nicht übersteigt
oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht hat.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der
Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für PRINTEAM mit deren
Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
4.) Kostentragungsvereinbarung bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 70,-- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
5.) Preise
5.1.) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
5.2.) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz von PRINTEAM inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.
5.3.) Die Versandkosten werden gesondert berechnet.
6.) Vertragsschluss
6.1.) Die Angebote von PRINTEAM auf der Website sind freibleibend. Damit
ist PRINTEAM im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung
verpflichtet.
Ein Vertragsabschluss, und damit eine vertragliche Bindung über die
einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, sofern PRINTEAM die
Bestellung des Kunden in Textform innerhalb von fünf Tagen bestätigt
hat.
6.2.) PRINTEAM ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige
Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist.
7.) Verantwortung für Druckinhalte
7.1.) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor übersendung (und somit
Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus
herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich
des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts)
verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
7.2.) PRINTEAM ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten
(eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche
Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. PRINTEAM ist für fremde oder
Inhalte des Kunden, die zur Nutzung bereit gehalten werden, nur dann
verantwortlich, wenn PRINTEAM von den Inhalten Kenntnis erlangt und es
technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für
diesen Fall ist PRINTEAM berechtigt, die Daten aus dem System zu löschen
und die weitere Verarbeitung zu verweigern.
7.3.) PRINTEAM ist nicht für fremde Inhalte, zu denen PRINTEAM lediglich den Zugang vermittelt verantwortlich.
7.4.) Der Kunde verpflichtet sich, PRINTEAM, soweit diese nicht nach
Abs. 2 Satz 2 und 3 selbst haftet, von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diese gegen PRINTEAM geltend machen, wenn und soweit
der Inhalt von eingelieferten Sendungen gegen gesetzliche Bestimmungen
verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden.
8.) Satz- und Druckfehler
8.1.) Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet sind.
8.2.) Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber
nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorkorrektur).
Telefonisch oder via Fax angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer
ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
8.3.)Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches
Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne
Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist
der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch
den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der
Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt.
Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet
der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der
Druckausführung.
8.4.) Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden (\"neue Rechtschreibung\") maßgebend.
9.) Durchführung des Vertrags
Bearbeitung von Bestellungen
PRINTEAM wird Bestellungen Werktags innerhalb von 24 Stunden bearbeiten.
Auslieferung
Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird PRINTEAM diese
innerhalb von 1-3 Werktagen nach Eingang der Bestellung ausliefern.
Versandkosten
PRINTEAM versendet die Ware grundsätzlich als versichertes Paket. Für
Verpackung und Versand (Versandkosten) innerhalb Österreichs, werden bei
versicherten Paketen Versandkosten in Höhe von 5,40 EUR berechnet.
Soweit die Zustellung der Bestellung aus Umständen, welche der Besteller
schuldhaft zu vertreten hat, nicht möglich ist, trägt der Besteller die
angefallenen Kosten für die erfolglose Anlieferung.
PRINTEAM wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten
Bestellungen
bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des
Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde bis zu 1
Werktag vor der
geplanten Lieferung eine Produktänderung,
-erweiterung oder –begrenzung wünscht, wird PRINTEAM dies, soweit
möglich, berücksichtigen.
Bei Waren, die bereits versendet wurden oder die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und bereits hergestellt
wurden ist eine Begrenzung nicht möglich.
10.) Zahlungsbedingungen
10.1.) PRINTEAM stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung
aus, die der Warenlieferung beiliegt. PRINTEAM liefert gegen Rechnung.
Eventuelle Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung
berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge
spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
10.2.) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
10.3.) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist,
verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1,2 % über dem Basiszinssatz an
PRINTEAM zu bezahlen, es sei denn, dass PRINTEAM einen höheren Zinssatz
nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der
Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 2 % über dem Basiszinssatz beträgt.
10.4.) Rabatte (Mengen-, Großkunden- und Wiederverkäuferrabatte) werden
nur bei fristgerechtem Zahlungseingang eingeräumt. Bei Zahlungsverzug
ist der
Rechnungsbetrag ohne Abzüge, zuzüglich der Mahnkosten und Zinsen fällig.
10.5.) Für die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt des
Zahlungseingangs bzw. der Gutschrift auf unserem Konto ausschlaggebend.
10.6.) 40 Tage nach Rechnungsdatum werden die offenen Forderungen
unwiderruflich an eine Anwaltskanzlei oder an ein Inkassobüro
abgetreten, welche die Rechnungssumme zuzüglich Mahn- und
Bearbeitungsgebühren dann als seine einfordert. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10.7.) Der Käufer ist nicht berechtigt wegen streitiger
Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
11.) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, einschließlich der Einlösung
gegebener Schecks, bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem
Verkäufer vorbehalten.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn
und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
erfolgt.
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob sie an einen
oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Für den Fall, dass die
Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren verkauft wird, gilt die Forderung in dem zur Zeit des Verkaufs
bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums an der Vorbehaltsware zu
den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu
geschaffenen Sachen entspricht.
Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt.
Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des
Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderungen nicht selbst
einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die
Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldner die
Abtretung an uns anzuzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
ohne Weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht
und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als
Rücktritt vom Auftrag.
12.) Gewährleistung und Haftung
12.1.) Für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung von PRINTEAM
beruhen, haftet PRINTEAM, sofern die gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob
fahrlässig begangen haben.
Soweit der Schadenersatzanspruch des Kunden darauf beruht, dass PRINTEAM
leicht fahrlässig, eine obliegende Pflicht verletzt, haftet PRINTEAM,
soweit die Pflichtverletzung sich auf eine wesentliche Vertragspflicht
bezieht.
Dies gilt insbesondere, soweit die Pflichtverletzung auf Unmöglichkeit,
Unvermögen oder auf Verschulden bei Vertragsschluss zurückzuführen ist.
12.2.) Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die darauf
zurückzuführen sind, dass eine von PRINTEAM zu erbringende Leistung
nicht die Eigenschaften hat, die ihr zugesichert worden sind, haftet
PRINTEAM unbeschränkt, soweit der Zweck der Zusicherung das jeweilige
Schadenersatzrisiko umfasste.
12.3.) Das Recht auf Rücktritt bleibt in den Fällen von Absatz 1 als
auch aus Absatz 2 vorbehalten; gleiches gilt dann, wenn die
Voraussetzungen von Unmöglichkeit oder Unvermögen gegeben sind.
12.4.) Die Haftung von PRINTEAM nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt. Dies gilt auch, soweit Ansprüche wegen Personenschäden
außerhalb des Produkthaftungsgesetzes geltend gemacht werden.
12.5.) In allen sonstigen Fällen ist die Haftung von PRINTEAM, auch für
Vermögens- und Mangelfolgeschäden - gleichgültig, aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen.
13.) Höhere Gewalt
13.1.) Für den Fall, dass PRINTEAM die geschuldete Leistung aufgrund
höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen aber auch
Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen) -
auch bei Vorlieferanten - nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer
der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
13.2.) Ist PRINTEAM die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der
Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist
der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
14.) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenrechte rechtskräftig festgestellt oder von PRINTEAM unbestritten
sind. Des Weiteren ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
befugt, sofern der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
15.) Datenschutz
Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
für die Ausführung von Bestellungen und der Anmeldung zu dem
E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten
durch PRINTEAM findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen
hiervon ist zwecks Prüfung der Bonität die Weitergabe von persönlichen
Daten an den Kreditschutzverband Österreich.
Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch PRINTEAM ausdrücklich zu.
16.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1.) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
16.2.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien.
16.3.) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder
Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses, das diesen Liefer- und
Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus
solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach
Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der
allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den
Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des
Auftragnehmers.
17.) Schlussbestimmungen
17.1.) Vertragssprache ist Deutsch.
17.2.) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder
werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. PRINTEAM und der
Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten
kommt.